Gastronomie

Kasse im veganen Café: Was das Finanzamt verlangt

Einfach erklärt

Brauchen Sie eine elektronische Kasse? Was TSE, Bonpflicht und die Meldung ans Finanzamt für Ihr Café bedeuten – verständlich erklärt, mit Checkliste für die Kassennachschau.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es 2026 noch nicht. Wenn Sie aber elektronisch kassieren, gelten strenge Regeln: TSE, Bon für jeden Verkauf und eine Meldung ans Finanzamt.

Offene Ladenkasse oder Kassensystem?

Sie dürfen Ihre Einnahmen weiterhin mit einer offenen Ladenkasse erfassen. Dann müssen Sie täglich einen Kassenbericht schreiben und jederzeit nachweisen können, dass das Geld in der Kasse zu Ihren Aufzeichnungen passt. Sobald Sie ein elektronisches System nutzen, greifen die Regeln unten – unabhängig davon, wie klein Ihr Betrieb ist.

Was Ihre Kasse können muss

Jedes elektronische Kassensystem braucht eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE. Sie protokolliert jeden Vorgang so, dass er nachträglich nicht mehr verändert werden kann. Läuft Ihre Kasse ohne TSE oder entspricht sie nicht den Vorgaben, drohen Bußgelder bis 25.000 Euro – auch wenn gar keine Steuern verkürzt wurden. Dazu kommt die Belegausgabepflicht: Für jeden Verkauf muss ein Beleg erstellt und dem Gast angeboten werden – gedruckt oder digital. Ob der Gast ihn mitnimmt, ist seine Sache. Alte Geräte, die sich nicht mit einer TSE nachrüsten lassen, dürfen seit 2023 nicht mehr benutzt werden.

Meldung ans Finanzamt – häufig übersehen

Seit 2025 müssen Sie jede Kasse dem Finanzamt melden, und zwar über Mein ELSTER. Eine E-Mail oder ein Brief reichen nicht. Kaufen Sie eine neue Kasse, haben Sie dafür einen Monat Zeit. Geben Sie eine Kasse ab, muss auch das gemeldet werden. Wichtig: Gemeldet werden alle Geräte im Betrieb, also auch das Tablet für den Außenbereich oder die Zweitkasse. Ein Bußgeld gibt es für eine vergessene Meldung zwar nicht – aber das Finanzamt kann sie mit Zwangsgeld durchsetzen, und ein Betrieb ohne gemeldete Kasse fällt auf: Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass unangekündigt jemand zur Kassennachschau vor der Tür steht.

Die Kassennachschau kommt unangekündigt

Das Finanzamt darf während der Öffnungszeiten unangekündigt vorbeikommen, die Kasse prüfen und einen Datenexport verlangen. Deshalb sollten Sie griffbereit haben: Bedienungsanleitung, TSE-Zertifikat, eine kurze Beschreibung, wie Ihre Kasse eingerichtet ist, und alle Änderungen an Artikeln oder Programmierung. Alle Daten müssen Sie zehn Jahre lang aufbewahren – digital, ein Ausdruck reicht nicht.

Typischer Fehler in veganen Betrieben

Seit 2026 gilt für Essen 7 Prozent und für Getränke 19 Prozent. Prüfen Sie Ihre Artikel im Kassensystem: Sind alle Speisen auf 7 Prozent umgestellt? Und stehen alle Kaffeegetränke mit Hafer- oder Sojadrink auf 19 Prozent? Genau hier passieren die meisten Fehler – und sie wirken sich auf jeden einzelnen Verkauf aus, bis sie jemand bemerkt.

Geplante Kassenpflicht ab 2028

Am 4. Oktober 2026 ist die offene Ladenkasse noch zulässig. Der Kabinettsentwurf vom 23. September 2026 sieht eine Registrierkassenpflicht grundsätzlich ab 2028 für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz vor, mit Ausnahmen. Das ist noch kein geltendes Gesetz. Beziehen Sie den Fortgang des Verfahrens in Ihre Planung ein.

Ob Ihre Kassenführung wirklich sicher aufgestellt ist, hängt vom System und von Ihren Abläufen ab. Sprechen Sie uns gern für ein Erstgespräch an.

Rechtsgrundlagen und Quellen

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Häufige Fragen

Muss ich als veganes Café eine elektronische Kasse haben?

Nein. Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es 2026 noch nicht. Sie dürfen mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, müssen dann aber jeden Tag einen Kassenbericht schreiben und nachweisen können, dass Kassenbestand und Aufzeichnungen zusammenpassen.

Welche Kassen muss ich dem Finanzamt melden?

Meldepflichtig sind die von § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung erfassten elektronischen Systeme der Betriebsstätte, einschließlich entsprechender Mobil- und Nebenkassen. Gemietete und geleaste Systeme zählen ebenfalls; nicht jedes allgemeine Tablet ist allein deshalb eine meldepflichtige Kasse.

Was mache ich, wenn die TSE ausfällt?

Dokumentieren Sie Zeitpunkt, Dauer und Ursache des Ausfalls, kennzeichnen Sie ihn nach den Verwaltungsregeln und veranlassen Sie die schnelle Behebung. Die übrigen Beleg- und Aufzeichnungspflichten gelten weiter. Eine Herstellerbestätigung ist nicht pauschal Voraussetzung der Weiterarbeit.

Herausgegeben von

Steuerkanzlei KANIA

Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen – in Neumarkt und deutschlandweit.

Stand: 4. Oktober 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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